Dispensation für Schnupperlehren / Grundsatz
• Schülerinnen und Schüler des achten und neunten Schuljahres können vom Kalenderjahr an, in dem sie das 14. Altersjahr vollenden, Schnupperlehren absolvieren.
• Die Schnupperlehren dienen der Berufsfindung und sind grundsätzlich während der schulfreien Zeit durchzuführen.
• Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler im Rahmen der benötigten Zeit vom Unterricht dispensieren.
Gesuchseinreichung:
• Die Gesuche sind vom gesetzlichen Vertreter frühzeitig, spätestens aber zwei Wochen vor Beginn der Schnupperlehre, auf dem offiziellen Formular bei der Klassenlehrperson einzureichen.